Weine aus Riesling und Spätburgunder mit der Bezeichnung GROSSES GEWÄCHS stehen für Spitzenweine im trockenen Segment, die sich durch ein außergewöhnliches Reifepotenzial auszeichnen.
Sie werden auf der Basis strenger Kriterien erzeugt
- ausschließlich von klassifizierten, besten Steil- oder Steilstlagen
- zugelassene Rebsorten: Riesling oder Spätburgunder
- limitierte Erntemenge auf 50 Hektoliter pro Hektar, witterungsbedingte Schwankungen sind möglich
- Traubenqualität muss den gesetzlichen Vorgaben einer Auslesequalität entsprechen (Riesling: 88° Oechsle / Spätburgunder: 90° Oechsle)
- selektive Handlese
- Ausbau der Weine ist schonend und handwerklich traditionell; Spätburgunder: mindestens 12 Monate Holzfasslagerung
- müssen trocken ausgebaut sein
- strenge sensorische Prüfung durch eine neutrale achtköpfige Fachkommission
- dürfen ab dem 01.09. des Folgejahres (Riesling) oder ab dem 01.09. des 2. Folgejahres (Spätburgunder) in den Verkauf gebracht werden
- das RING-Logo muss auf der Flasche erscheinen
Bei der Anmeldung einer bisher nicht klassifizierten Lage wird ein Wein aus dieser Lage mehrere Jahre lang zur GG-Verkostung angestellt. Während dieser Phase darf der Wein noch nicht als GROSSES GEWÄCHS vermarktet werden. Die GG-Kommission begutachtet den Weinberg und entscheidet unter den Aspekten der Begehung und der Verkostungsergebnisse über die Klassifizierung der Lage.